Beratung
Selbstverständlich wird mit der Übernahme des Mandants geprüft, ob ein ein Rechtsanspruch zur Durchsetzbarkeit der Forderung überhaupt besteht. Gern stehe ich Ihnen auch bei Unsicherheiten und Fragen gern zur Verfügung. Sobald dies der Fall ist, kann das weitere Vorgehen besprochen werden.

Bonitätsprüfung
Um noch effektiver, kostengünstiger und sinnvoll zu vollstrecken, werden vor Vollstreckungsbeginn Informationen über den Schuldner eingeholt. Dies umfasst nicht nur die Auskunft, ob der Schuldner bereits die Vermögensauskunft abgegeben hat. Dies spielt vielmehr auch bei der Art der Titulierung eine sehr große Rolle, um unter Umständen die Forderung "insolvenzfest" titulieren zu lassen.

Adressermittlung
Selbstverständlich werden auch die Adressen unbekannt verzogener Schuldner ermittelt.

Aufbau von Mahnabteilungen

 

Außergerichtliches Aufforderungsschreiben
Um dem Schuldner nochmals die Möglichkeit zu geben, seine Zahlungspflicht zu erfüllen, empfiehlt sich zunächst das Aufsetzen eines außergerichtlichen Aufforderungsschreibens an den Schuldner. Je nach Absprache mit dem Auftraggeber können individuelle Wünsche wie Vergleichsangebote mit aufgenommen werden, um die Kundenbindung zu erhalten. Sollte keine Reaktion erfolgen, empfiehlt sich das Beantragen eines gerichtlichen Mahnbescheids oder die Durchführung des Klageverfahrens. Nachdem der Titel erlassen ist, beginnt die Zwangsvollstreckung. Die Zwangsvollstreckungspalette ist breit gefächert und so können insbesondere die
- Vorpfändung
- Abnahme der Vermögensauskunft
- Erlass des Haftbefehls
- Sachpfändung
- Drittauskünfte wie die des Bundeszentralamtes für Steuern, der gesetzlichen Rentenversicherung, des Kraftfahrtbundesamtes
- Pfändung von Bankkonten
- Pfändung von Arbeitsentgelt ggf. inkl. Zusammenrechnung von Einkünften
- Pfändung von Steuererstattungen
- Pfändung von Rentenansprüchen
- Pfändung von Versicherungsansprüchen / Auszahlung des Rückkaufwertes
- Pfändung von Ansprüchen gegenüber Bausparkassen
- Pfändung von Leasingansprüchen
- Pfändung von Miet- und Pachteinkünften
- Pfändung von Vergütungsansprüchen von Ärzten
- Pfändung von Pflichtteilsansprüchen
- Pfändung von Miterbenanteilen
- Pfändung von Geschäftsführervergütungen
- Pfändung von Eigengeld / Gefangenengelder
- Pfändung aus Automatenaufstellverträgen
- Auskunftsvollstreckung, 
- Ordnungsmittelverfahren (z.B. zur Auskunftsvollstreckung, Zeugniserteilung)

beantragt werden

Auslands-Inkasso
Selbstverständlich stehe ich auch ausländischen Kanzleien wie in Österreich und der Schweiz zur Verfügung, um Forderungen von Schuldnern einzutreiben, welche nach Deutschland verzogen sind.

Kosten Inkasso
Grundsätzlich werden die Gebühren nach § 4 RDGEG i.V.m. RVG, also dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, berechnet. Die Höhe des Betrages wird dabei - ähnlich wie beim Steuerberater - aus einer Tabelle entnommen, die sich nach dem Forderungsbetrag richtet, der geltend gemacht werden soll. Grundsätzlich ist der Schuldner immer verpflichtet, Ihnen die Gebühren zu erstatten. Sollten Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, müssten Sie lediglich die Umsatzsteuer tragen, da Sie diese vom Finanzamt erstattet bekommen.

In einem ersten Schritt würde ich also bei Aufsetzen des Aufforderungsschreibens an den Gegner meine Kosten mit aufnehmen, und schauen, ob auch diese ausgeglichen werden. Sollte keine Zahlung eingehen, würde ich einen Mahnbescheid beantragen, für den ich als registrierte Person nicht nach dem RVG abrechne, sondern nur einen Pauschalbetrag von EUR 25,00 bekomme. Dies ist wesentlich weniger als ein Rechtsanwalt nach RVG abrechnet. Sobald ein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt, wird wiederum nach RVG abgerechnet. Auch diese Gebühren hat Ihnen der Gegner zu erstatten.

Sollten Sie eine Beauftragung wünschen, bitte ich höflichst um Übersendung Ihrer Unterlagen d.h. ggf. Vertragsschluss, Rechnungen, Mahnungen.

Kosten Kanzleiservice
Grundsätzlich rechne ich nach Zeitaufwand ab, wobei der Stundensatz EUR 35,00 netto beträgt.

Schulung von Mitarbeitern 

Coaching von Auszubildenden

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